wegen 24 Kaltgeräteleitungen, welch ein Drama

 

Bei einem Kunden eine Filiale geprüft. Nach der Umstellung von Röhrenmonitoren auf Flatscreens, wurden die Kaltgeräteleitungen nicht erneuert, im Gegenteil, es wurden noch Verlängerungen eingebracht. Ca. 3 Monate nach der DGUV-V3 Prüfung kam von einem Dipl. Ing. des Facility Managements eine Anfrage, wie kann es sein, dass diese Leitungen "durchgefallen" sind.

Deshalb wurde die  Installationsfirma beauftragt diese Leitungen als Gegenprobe zu überprüfen. Fazit: als "Stichprobe" von 9 Leitungen waren angeblich alle als gut bewertet worden. Leider wurden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Ich habe den Schutzleiterwiderstand mit 200 mA Prüfstrom getestet, die Installationsfirma mit 10A. Da liegt es doch auf der Hand, dass bei 10A die Werte besser sind. Leider will auch keiner der Verantwortlichen sehen, dass selbst mit 10A Prüfstrom diese Leitungen gerade noch so im Grenzwert liegen. Also wurden scheinbar die Grenzwerte der Installationsfirma "herbeigebetet".

Was mich allerdings doch sehr verwundert ist, dass wegen ca. 50 € Materialaufwand, so ein Drama daraus gestrickt wird. Die Installationsfirma hat ja die "Stichprobe" ( nur 9 Stück von 24 ) dokumentiert. Was jedoch nicht ausschließt, dass selbst die restlichen Leitungen, trotz 10 A Prüfstrom nicht bestanden haben.

Zumal noch die veraltete Norm der BGV A3 angegeben wird. Da ist doch die Brühe teurer als die Brocken.